Im Rahmen einer hauswirtschaftlichen Hilfe unterstützen wir vom Pflegeteam hilfsbedürftige Menschen bei anfallenden Tätigkeiten in ihrem Haushalt. Dabei ergänzt eine hauswirtschaftliche Versorgung oftmals die Grundpflege sowie die häusliche Krankenpflege, welche ihren Schwerpunkt vor allem im Bereich der Pflege verorten.
Doch pflegebedürftige Menschen benötigen oftmals nicht nur Hilfe bei der eigenen Versorgung. Gerade Menschen, die in den eigenen vier Wänden gepflegt werden, benötigen im Zuge dessen auch im Haushalt oftmals Unterstützung.
Denn wer bei alltäglichen Routinetätigkeiten, wie beispielsweise beim Ankleiden oder der Körperpflege, auf Hilfe angewiesen ist, wird sich auch bei der Führung des eigenen Haushaltes schwertun. In diesen Fällen kommen wir mit unserer hauswirtschaftlichen Hilfe ins Spiel.
Grundsätzlich übernehmen wir im Rahmen einer hauswirtschaftlichen Hilfe alle notwendigen Tätigkeiten, die zur Führung sowie zur Pflege des Haushaltes erforderlich sind. Demnach unterstützen wir hilfsbedürftige Menschen in ihren alltäglichen Tätigkeiten oder erledigen diese für sie, falls diese nicht mehr in der Lage sind, diese selbst durchzuführen.
Dabei übernehmen wir unter anderem Leistungen, wie die Zubereitung von Mahlzeiten sowie das anschließende Geschirrspülen. Außerdem bieten wir hilfsbedürftigen Menschen eine Unterstützung beim Einkaufen. Sollte ein Einkauf auch mit Unterstützung nicht mehr möglich sein, wird dieser gerne von uns erledigt.
Des Weiteren besorgen wir Arzneimittel und kümmern uns um die grundlegende Reinigung der Wohnung. Auch das Waschen von Wäsche sowie das Bügeln zählen zu unserem vielseitigen Leistungsangebot.
Grundsätzlich kann eine hauswirtschaftliche Hilfe von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden, die über einen anerkannten Pflegegrad verfügen. Hierbei ergänzt die hauswirtschaftliche Unterstützung die Tätigkeiten der Grundpflege sowie der häuslichen Krankenpflege. Demnach kann eine hauswirtschaftliche Hilfe als Pflegeleistung beantragt werden, deren Kosten von der Pflegekasse übernommen werden.
Analog zu allen anderen Pflegeleistungen gilt jedoch auch hier, dass der Umfang der verfügbaren Leistungen mit steigendem Pflegebedarf zunimmt. Demnach übernimmt die Pflegekasse bei Pflegebedürftigen der Stufe 1 lediglich geringe Leistungen. Erst mit steigendem Pflegegrad nimmt der finanzielle Spielraum zu, wodurch mehr Hilfeleistungen zur Auswahl stehen.
Eine hauswirtschaftliche Hilfe kann jedoch auch dann in Anspruch genommen werden, wenn aufgrund einer Krankenhausbehandlung, einer stationären und ambulanten Vorsorge, einer Rehabilitationsleistung oder einer häuslichen Krankenpflege die Haushaltsführung nicht möglich ist. Auch Haushalte, in denen ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung lebt, können diese Hilfeleistung in Anspruch nehmen. In diesen beiden Fällen kommt die gesetzliche Krankenkasse für die anfallenden Kosten auf.